Steuerrechtliche Vorteile für Hoteliers
Die getrennte Rechnung für die Kosten der WLAN Infrastruktur und für die HotSpot Lizenzgebühr ermöglicht die Lizenzgebühr sofort als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen. Die WLAN Infrastruktur muss auf 3 bzw. 5 Jahre abgeschrieben werden.
für Geschäftsreisende
Um der direkten Ausweisung des nicht steuerlich absetzbaren Frühstücks mit 19% U.St. zu vermeiden, können die Hotels – laut Bundesfinanzministerium vom 5.3.2010 – auch ein Business Paket anbieten. Dies muss neben dem Frühstück andere Dienstleistungen enthalten, z.B. einen Internetzugang (siehe Beispielrechnung).
Internetzugang als Voraussetzung für den 3 bzw. 4 Sterne Status
Zur Erlangung des 3 Sterne Status benötigen Hotels einen Internetzugang in der Hotellobby oder im Zimmer. Zur Erlangung des 4 Sterne Status benötigen Hotels einen Internetzugang im Zimmer.
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