Funkwerk EC - Besondere Geschäftsbedingungen für das Produkt "HotSpot Hosting"1. VertragspartnerVertragspartner sind die Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 24765) ("FEC") und der "Kunde".
2. Gegenstand der BedingungenDie nachfolgenden Bedingungen regeln die Mitwirkung von FEC beim Betrieb eines öffentlich zugänglichen Internet Service (Hot Spot) durch den Kunden für Hot Spot-User. Die Bereitstellung des Hot Spot durch den Kunden erfordert neben einem Hot Spot-Gateway einen Hot Spot-Server, der die Verwaltung der Hot Spot-User übernimmt und sämtliche Daten speichert, die zur Erfüllung der gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung erforderlich sind. Diesen HotSpot Server stellt FEC dem Kunden als Portal inklusive Benutzeroberfläche bereit, der von FEC oder im Auftrag von FEC betrieben wird (insgesamt "HotSpot Hosting").
Zusätzlich und ergänzend zu diesen Besonderen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FEC in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
3. Leistung von FECDie Bereitstellung des HotSpot Hosting umfasst ausschließlich die Verwaltung der Anmeldedaten und weiterer Accounting-Informationen der Hot Spot-User sowie den Zugang jedes Kunden zu einem passwortgeschützten Administrationsbereich auf dem HotSpot Server, in dem Benutzertickets usw. verwaltet werden können. Es handelt sich nicht um die Bereitstellung eines Webservers dergestalt, dass der Kunde beliebige Daten speichern kann. FEC erbringt auch keine Leistungen dahin, dass die Hot Spot-User tatsächlich einen Zugang zum Internet erhalten.
4. Zustandekommen des VertragesDer Kunde bestellt bei FEC formlos eine HotSpot Hosting-Lizenz. Der Vertrag wird durch FEC mit der Lieferung des Lizenzdokumentes oder mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen.
Nach dem elektronischen Eingang der Freischaltung der Lizenz übersendet FEC dem Kunden die Zugangsdaten für den HotSpot Server innerhalb von drei Werktagen per E-Mail.
5. Laufzeit und KündigungDer Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend mit der Freischaltung der Lizenz durch den Kunden über die Service Webseiten von FEC. Der Vertrag kann jeweils um ein weiteres Jahr durch den Erwerb einer neuen Lizenz verlängert werden.
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch FEC gilt insbesondere:
6. Verfügbarkeit und EntstörungszeitenFEC gewährleistet eine mittlere Erreichbarkeit des HotSpot Servers von 98 % im Jahresdurchschnitt. Dabei ausgenommen sind Zeiten, die durch eine Störung des Internetzuganges an der Betriebsstätte des Kunden hervorgerufen werden. Weiterhin ausgenommen sind Zeiten, in denen der HotSpot Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FEC liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht erreichbar ist. FEC kann den Zugang zum HotSpot Server ganz oder teilweise beschränken oder aussetzen, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Der Kunde wird Störungen während der üblichen Bürozeiten (Mo-Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr) der Service Hotline bei FEC unverzüglich melden. Nach Eingang der vollständigen und nachvollziehbaren Störungsmeldung wird eine Entstörzeit innerhalb von 24h zugesichert.
7. Umgang mit Daten, DatensicherungFEC wird die zur Vertragserfüllung überlassenen Kundendaten nicht weitergeben oder für eigene Marketingzwecke verwenden.
Für die Inhalte, die der Kunde oder der Hot Spot-User aus dem Internet herunterlädt oder bereitstellt und die Einhaltung damit zusammenhängender gesetzlicher Bestimmungen ist der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit Dritte im Auftrag des Kunden tätig werden oder der Kunde Dritten Zugangsdaten zu den Diensten von FEC zur Verfügung stellt. FEC ist nicht verpflichtet, die Nutzung des HotSpot Hosting durch den Kunden oder den Hot Spot-User auf Rechtsverstöße (z. B. Urheberrechtsverstöße) zu prüfen. Der Kunde wird insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Persönlichkeits- und Schutzrechte und die Standards der guten Sitten beachten. Er hat die Verbreitung von Viren zu verhindern und die übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Er hat alle Personen, die die Dienste nutzen, auf diese Pflichten hinzuweisen. Der Kunde hält die von FEC überlassenen Zugangsdaten vor Unbefugten geheim und unterrichtet FEC unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt geworden sind. Hat der Kunde eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zum Ersatz des FEC aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens bzw. zur Haftungsfreistellung verpflichtet. FEC gewährleistet die Einhaltung der von § 113a TKG geforderten Speicherpflichten von Verkehrsdaten. Eine Herausgabe der Verkehrsdaten erfolgt nur auf richterliche Anordnung. Die Verkehrsdaten nach § 113a TKG und die Konfigurationsdaten der Kunden (Mandanten, Konfigurationen, Accounts, usw.) werden von FEC in 24-Stunden-Intervallen gesichert (z. B. Bandsicherung).
8. HaftungFEC ist haftbar für die Einhaltung der nach § 113a TKG geforderten Vorratsdatenspeicherung.
Darüber hinaus sind alle weitergehenden Ansprüche für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. FEC haftet mithin insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn sich weitergehende Ansprüche für Schäden darauf stützen, dass die durchschnittliche Verfügbarkeit des HotSpot Servers von 98 % im Jahresdurchschnitt unterschritten wurde. In diesem Fall zahlt FEC dem Kunden eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 % einer Jahreslizenz pro 1 % geringere Erreichbarkeit, maximal aber eine volle Jahreslizenz auf Basis des Endkundenpreises. Alle sonstigen möglichen Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber FEC sind auf die Höhe der vom Kunden bezahlten Jahreslizenz auf Basis des Endkundenpreises begrenzt. |
