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Rechtliches - Geltungsbereich Gemäß §113a und §113b TKG muss der Betreiber von HotSpot-Anwendungen bestimmte Verbindungsdaten speichern. Es dürfen aber keine Informationen über die übertragene Inhalte oder Webseiten gespeichert werden. Laut TKG §113a müssen folgende Daten gespeichert werden:
Die Daten müssen in Deutschland für 6 Monate gespeichert, und sollen danach überschrieben werden. Es ist keine besondere Form der Datenspeicherung vorgeschrieben. Bei Bedarf muss der Speicherinhalt extern bereitgestellt werden. Die Dauer der Datenspeicherung ist im HotSpot Server länderspezifisch realisiert, da für manche Länder 12 Monate Datenspeicherung vorgeschrieben ist. Die bintec HotSpot Solution™ erfüllt diese Forderung. Die notwendigen Informationen werden in einer Datenbank gespeichert und können bei Bedarf bereitgestellt werden. Weitere Informationen zum TKG §113 finden Sie unter: |
