HotSpot Recht

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AGB & Widerruf

* Alle hier genannten Preise verstehen sich ohne die gültigen Umsatzsteuern und ohne Lieferkosten.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BLISSE Systemhaus GmbH.
Alle Markennamen, Warenzeichen sowie sämtliche Produktbilder sind Eigentum Ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen hier nur der Beschreibung.

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HotSpot Recht

Rechtliches Allgemein

Die nachfolgenden Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern sollen lediglich über die rechtliche Lage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes unverbindlich informieren. In Bedarfsfall sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden.

 

Rechtliches - Geltungsbereich

Gemäß §113a und §113b TKG muss der Betreiber von HotSpot-Anwendungen bestimmte Verbindungsdaten speichern. Es dürfen aber keine Informationen über die übertragene Inhalte oder Webseiten gespeichert werden.

Laut TKG §113a müssen folgende Daten gespeichert werden:

  • Beginn der Internetsitzung eines Benutzers. Der Benutzer muss mit einer eindeutige „Kennung“ identifiziert werden. Bei der Speicherung der Uhrzeit ist die Zeitzone festzuhalten.

  • Ende der Internetsitzung eines Benutzers. Der Benutzer muss mit einer eindeutige „Kennung“ identifiziert werden. Bei der Speicherung der Uhrzeit ist die Zeitzone festzuhalten.

  • Die verwendete öffentliche IP Adresse.

  • Der Ort an dem der Benutzer online geht.

Die Daten müssen in Deutschland für 6 Monate gespeichert, und sollen danach überschrieben werden. Es ist keine besondere Form der Datenspeicherung vorgeschrieben. Bei Bedarf muss der Speicherinhalt extern bereitgestellt werden. Die Dauer der Datenspeicherung ist im HotSpot Server länderspezifisch realisiert, da für manche Länder 12 Monate Datenspeicherung vorgeschrieben ist.

Die bintec HotSpot Solution™ erfüllt diese Forderung. Die notwendigen Informationen werden in einer Datenbank gespeichert und können bei Bedarf bereitgestellt werden.

Weitere Informationen zum TKG §113 finden Sie unter:

 

§113b Telekommunikationsgesetz

Gemäß §113a und §113b TKG muss der Betreiber von HotSpot-Anwendungen bestimmte Verbindungsdaten speichern. Es dürfen aber keine Informationen über die übertragene Inhalte oder Webseiten gespeichert werden.

Laut TKG §113a müssen folgende Daten gespeichert werden:
Beginn der Internetsitzung eines Benutzers. Der Benutzer muss mit einer eindeutige „Kennung“ identifiziert werden. Bei der Speicherung der Uhrzeit ist die Zeitzone festzuhalten.

  • Ende der Internetsitzung eines Benutzers. Der Benutzer muss mit einer eindeutige „Kennung“ identifiziert werden. Bei der Speicherung der Uhrzeit ist die Zeitzone festzuhalten.
  • Die verwendete öffentliche IP Adresse.
  • Der Ort an dem der Benutzer online geht.

Die Daten müssen in Deutschland für 6 Monate gespeichert, und sollen danach überschrieben werden. Es ist keine besondere Form der Datenspeicherung vorgeschrieben.
Bei Bedarf muss der Speicherinhalt extern bereitgestellt werden. Die Dauer der Datenspeicherung ist im HotSpot Server länderspezifisch realisiert, da für manche Länder 12 Monate Datenspeicherung vorgeschrieben ist.

Die HotSpot Lösung erfüllt diese Forderung. Die notwendigen Informationen werden in einer Datenbank gespeichert und können bei Bedarf bereitgestellt werden.

Weitere Informationen zum TKG §113 finden Sie unter:

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113b.html

http://www.bundesnetzagentur.de/